Prototype Fund Bekanntmachung

Im Fokus stehen neue Technologien, die eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit an gesellschaftlichen Entwicklungen ermöglichen sowie die beteiligten Akteure im souveränen Umgang mit Daten und Informationen unterstützen.

Die gesamte Maßnahme wird entlang kleiner iterativer Innovationszyklen und einer bisher in Deutschland wenig verbreiteten Kultur des Ausprobierens orientiert, um das Innovationsklima zu verbessern.

Diese Ideen sollen in einer kurzen und schnellen Entwicklungsphase – in einer Form von Softwareentwicklungs-Sprint – umgesetzt werden in innovative, datengetriebene Anwendungen, die einen positiven Beitrag zum Gemeinwohl erbringen, bzw. in neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, zum Teilen sowie zur Nutzung von Daten, die für einen aufgeklärten Umgang mit diesen Daten sorgen.

Wichtige Förderkriterien sind der Innovationsgrad, die Open-Source-Bereitstellung der Ergebnisse und der Beitrag zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Die Maßnahme ... trägt über kreative Innovationen zu einem selbstbestimmten und aufgeklärten Umgang mit den datengetriebenen technologischen Veränderungen in der Gesellschaft bei. Die Projektinhalte und -ergebnisse sollen dazu für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um wichtige Impulse für die gesellschaftliche Debatte zu Zukunftsthemen wie "Civic Tech" und "Data Literacy" zu geben.

Im Ergebnis können Handlungsempfehlungen für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft formuliert werden.

1.1 Zuwendungszweck

Mit diesen Projekten wird ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Umgang mit öffentlichen, kommunalen Daten im Sinne eines Open-Data-Ansatzes unterstützt.

2 Gegenstand der Förderung

Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source.

Gefördert werden innovative Prozesse und Lösungsansätze sowie neue Werkzeuge in prototypischer Form, die nach Projektende als Open-Source-Lösungen mit Perspektiven für den Einsatz im praktischen Kontext bereitgestellt werden sollen.

Für die vier geplanten Calls erfolgt eine jeweils spezifische Themenfestlegung, um eine möglichst heterogene Themenlandschaft vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Erfordernisse zu berücksichtigen.

a. "Civic Tech" mit den Einzelthemen: * Neue Modelle und Werkzeuge zur Erzeugung, zum Teilen und zur Nutzung von Daten * Datenvisualisierung und Storytelling * Gesellschaftliche Teilhabe, Transparenz und Bürgerbeteiligung

b. "Data Literacy" mit den Einzelthemen * Datennutzung (Grundlagen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung) * Datenanalyse (Evidenzgestützte Prozesse und Entscheidungen) * Data Privacy (Datensparsamkeit, Datensicherheit und Privatsphäre).

Die angestrebten Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen der adressierten Themenschwerpunkte erbringen

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige, private und unabhängige Einzelpersonen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Antragsteller müssen einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung nachweisen. Vorausgesetzt wird ein geringes wirtschaftliches Eigeninteresse, die Verwertung der Ergebnisse erfolgt durch Open-Source-Stellung.

Gefördert werden ausschließlich Einzelprojekte auf Kostenbasis (AZK).

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Innovationsvorhaben für neuartige Software-Lösungen, die den aktuellen technologischen Stand deutlich übertreffen, in den in Nummer 2 genannten thematischen Bereichen. In den Vorhaben muss mindestens eines dieser Themen als Schwerpunkt erkennbar sein.

Der Nachweis über die Höhe der notwendigen Eigenmittel muss in Form bonitätsprüfungsfähiger Unterlagen erfolgen (z. B. aktuelle Steuererklärungen, Bürgschafts- oder Bankerklärungen über die entsprechende Höhe). Aus den vorgelegten Unterlagen muss sich sinngemäß eine ordnungsgemäße Geschäftsführung der Antragsteller erkennen lassen.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an selbstständige, private und unabhängige Einzelpersonen sowie Teams sind ausschließlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Personalkosten und Gemeinkosten. Die Gesamtkosten pro Projekt ­dürfen 50 000 Euro nicht übersteigen, mindestens 40 % davon sind als Eigenleistung aufzubringen bzw. nachzuweisen.

Allgemeine Hinweise zu zuwendungsfähigen Kosten können den "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" sowie dem Merkblatt "Vorkalkulation für Zuwendungen auf Kostenbasis" entnommen werden. Diese Unterlagen können abgerufen werden unter: Formularschrank BMBF

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

Die eingereichte Projektskizze soll die Erfüllung der inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachweisen.

Die Skizze muss ein fachlich beurteilbares Projektkonzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten. Im Projektkonzept sollen die Ziele des Vor­habens und die Arbeitsplanung vor dem Hintergrund des aktuellen Technologiestands erläutert werden. Für die geplanten Arbeiten müssen ebenfalls die angestrebte Innovation sowie die geplante Verwertung als Open-Source-Lösung dargelegt werden.

Die Projektskizze soll folgende Informationen enthalten:

* Thema, Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse) des Antragstellers, Laufzeit des Vorhabens, Höhe der Gesamtkosten und des Förderbedarfs, Kurzzusammenfassung der Ziele und des Lösungswegs. * Aktueller Technologiestand und Neuheit des Lösungsansatzes, angestrebter (gesellschaftlicher bzw. technischer) Nutzen, Abgrenzung von verwandten Ansätzen. * Darstellung der beantragenden Person, ihrer bisherigen Erfahrungen und Projekte sowie des aufzubringenden Eigenanteils. * Arbeitsplanung, gegebenenfalls mit Arbeitspaketen und zeitlichem Ablauf. * Mengengerüst aus Personenmonaten mit Personal- und gegebenenfalls Gemeinkosten. * Verwertungsperspektiven der Ergebnisse unter Open-Source-Lizenz, zu erwartender Praxiseinsatz sowie Anschlussmöglichkeiten.

Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

* Fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie. * Innovationshöhe des Lösungsansatzes, technologisches Potenzial, gesellschaftlicher Bedarf. * Qualifikation des Antragstellers, eigene Vorarbeiten. * Perspektiven der Open-Source-Verwertung, zu erwartender Praxiseinsatz, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft am Standort Deutschland.